• Begleiteter Umgang - Begleitete Übergabe

    Hilfestellung für Kinder von getrennt lebenden Eltern
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Begleiteter Umgang – Begleitete Übergabe

 

Für viele Kinder ist die Trennung oder Scheidung ihrer Eltern ein einschneidendes Erlebnis.

 

Noch schwerer fällt Kindern die Trennung, wenn es den Eltern nicht gelingt, eine einvernehmliche Regelung für den Kontakt des Kindes zum getrennt lebenden Elternteil zu finden. Schließlich lieben die Kinder beide Eltern und möchten deshalb auch nach der Trennung mit Mutter und Vater in Beziehung bleiben. Kinder brauchen die Gewissheit, dass sie trotz Trennung mit beiden Elternteilen verbunden sind. Hier bietet der „Begleitete Umgang" in Form von Begleiteten Umgang oder Begleiteten Übergaben Unterstützung an und verhindert somit Kontakt- und Bindungsabbrüche.

Die Umgangskontakte oder Übergaben von einem Elternteil zum anderen Elternteil werden von ehrenamtlichen, ausgebildeten Mitarbeiter:innen begleitet.

Der Begleitete Umgang bzw. die Begleitete Übergabe ist eine zeitlich befristete Jugendhilfemaßnahme.

 

Das Ziel ist es, die Eltern und Kinder dazu zu befähigen, ihre Umgangsregelung ohne unsere Hilfe zu organisieren.

 

Unsere Einrichtung stellt für die Umgangskontakte geeignete Räume als neutralen Ort zur Verfügung.

Ziel: Verantwortliches Miteinander im Interesse der Kinder.

Der Begleitete Umgang schafft einen Rahmen von Vertrauen und Sicherheit – für alle Beteiligten. Diese Maßnahme dient den betroffenen Eltern in erster Linie dazu, positive Erfahrungen für ein verantwortliches Miteinander zu machen, so dass nach einer gewissen Zeit die Begleitung überflüssig wird.

 

Anschrift

Ansprechpartnerin:
Anja Faber

 

Telefonzeiten:
Mo bis Fr, 9.30 bis 12.30 Uhr

Rumfordstraße 23,
80469 München

 

Tel.: 089 / 22 80 01 40
Fax: 089 / 22 807 691
e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Infos