Für Eltern

Sie sind auf der Suche nach einer Unterstützung bei der Regelung von Umgangskontakten?

 

Wir bieten Unterstützung beim Finden einer tragfähigen Lösung für das Umgangsrecht und versuchen, gerichtliche Anordnungen und Empfehlungen vom Jugendamt sinnvoll umzusetzen.

 

Kontaktieren Sie uns telefonisch unter der Nummer 089 - 22 80 01 40. Wir sind von Montag bis Freitag von 9:30 Uhr bis 12:30 Uhr erreichbar. 

 

Für die Aufnahme in unserer Einrichtung nehmen wir alle erforderlichen Daten von Ihnen auf, um eine Begleitung zu einem festen und regelmäßigen Termin zu ermöglichen.  

Die Begleiter:innen sind in einer wertschätzenden, neutralen, unparteilichen inneren Haltung mit allen Sinnen während des Umgangs präsent. Sie achten darauf, dass während des Umgangs die Rahmenbedingungen und individuellen Modalitäten eingehalten werden. An oberster Stelle stehen der Schutz und das Wohl des Kindes.

Häufig gestellte Fragen

Gründe für Begleiteten Umgang können sein:


-        Hochstrittige Trennungs- und Scheidungsfälle

-    Das Kind/ die Kinder hatte(n) lange keinen Kontakt zum Umgangsberechtigten Elternteil oder bisher noch nie Kontakt  

-    Eltern sind nicht im Stande Vereinbarungen untereinander zu treffen

-    Häusliche Gewalt

-        Entfühungsverdacht

-        Psychische Erkrankungen

-    Der umgangsberechtigte Elternteil äußert sich extrem abfällig über den sorgeberechtigten Elternteil 

-    Dem umgangsberechtigten Elternteil ist eine angemessene Erziehung des Kindes nicht zuzutrauen 

BegleiteterUmgang kann entweder durch das Familiengericht per Gerichtsbeschluss verordnetoder vom zuständigen Jugendamt empfohlen werden.

Wirbieten Unterstützung beim Finden einer tragfähigen Lösung für das Umgangsrecht undversuchen, gerichtliche Anordnungen und Empfehlungen vom Jugendamt sinnvollumzusetzen.

Wie lange Umgangskontakte im Rahmen von begleitetem Umgangunterstützt werden sollen kann nicht pauschal beantwortet werden. BegleiteterUmgang ist generell als zeitlich begrenzte Übergangsphase gedacht.  Hierfür bieten wir Zwischengespräche an, umBilanz über die bisher stattgefundenen Umgangstermine zu ziehen und die nächsten Schritte( zum BeispielUmwandlung des Begleiteten Umgangs in Begleitete Übergabe bis hin zu freienUmgangskontakten) zu besprechen. 

In der Regel gilt, dass die Umgangskontakte beim BegleitetenUmgang ausschließlich für den umgangsberechtigten Elternteil sind.

In Ausnahmefällen können, mit Zustimmung beider Elternteile,weitere Personen für einen Besuch hinzukommen. Dies ist aber in jedem Fallimmer vorher mit dem Büro abzuklären! 

1. Schritt:
Beide Elternteile müssen sich mit uns telefonisch in Verbindung setzen und ihre Kooperationsbereitschaft zum begleiteten Umgang bzw. zur begleiteten Übergabe bekunden.

Folgende Fragen werden beim ersten telefonischen Kontakt geklärt:

  • Wie sind ihre zeitlichen Kapazitäten?
  • Gibt es einen Gerichtsbeschluss?
  • Gibt es einen/eine Ansprechpartner:in beim Jugendamt?


2. Schritt:
Um die Gesprächstermine müssen sich die Eltern aktiv bemühen.

Deswegen bitten wir Sie beim ersten telefonischen Kontakt darum, sich erneut in 14 Tagen bei uns zu melden.
Außerdem brauchen wir die Kooperationsbereitschaft von allen Beteiligten.

3. Schritt:
Beim zweiten telefonischen Kontakt bitten wir Sie erneut, sich in 7 Tagen telefonisch bei uns zu melden, um einen Termin für ein Elterngespräch zu vereinbaren.


4. Schritt:
Das Elterngespräch.

Zuerst führen wir mit dem Elternteil, bei dem das Kind lebt ein Elterntgespräch und zu einem späteren Termin mit dem besuchendem Elternteil.
Kinder ab 3 Jahren werden in einem separaten Gespräch auf den begleiteten Umgang/Übergabe vorbereitet.

In diesem Gespräch werden die Rahmenbedingungen und Regeln in unserer Einrichtung besprochen und individuelle Modalitäten erarbeitet.

Außerdem wird in diesem Setting geklärt, ob wir fachlich die richtige Einrichtung sind, oder ob wir an eine andere Umgangsstelle verweisen.

5. Schritt:
Innerhalb von 14 Tagen wird die Familie darüber informiert, ob sie auf die Warteliste kommen oder wir sie an eine andere Umgangsstelle verweisen.

Wenn Eltern einen Platz auf der Warteliste erhalten haben, melden wir uns, sobald wir einen Platz anbieten können. Der Begleitete Umgang/ die Begleitete Übergabe kann starten.

Anschrift

Ansprechpartnerin:
Anja Faber

 

Telefonzeiten:
Mo bis Fr, 9.30 bis 12.30 Uhr

Rumfordstraße 23,
80469 München

 

Tel.: 089 / 22 80 01 40
Fax: 089 / 22 807 691
e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.