Hygienekonzept Begleiteter Umgang

Grund-Hygienekonzept durch den Verein für Fraueninteressen e.V.

Einrichtung Begleiteter Umgang

 

  1. Klienten dürfen nur symptomfrei und nach vorheriger (telefonischer) Absprache der Hygienebedingungen die Räume betreten.
  2. Klienten dürfen nur mit Maske kommen und tragen diese während des gesamten Umgangs oder Beratung, ebenso der/die Begleiter:in oder der/die Berater:in. Sollten Klienten keine Maske tragen, müssen diese abgelehnt werden.
    (Hier sind die Regeln für das richtige Tragen von Masken zu beachten)
  3. Es ist stets darauf zu achten, dass ein Abstand von 1,5 bis 2 m eingehalten wird.
  4. Beim Betreten der Einrichtung müssen die Hände desinfiziert werden. Am Eingang stehen Möglichkeiten der Handdesinfektion zur Verfügung.
  5. Die Gesprächstische und genutzten Materialien (z.B. Spielzeug) werden nach jeder Beratung / Umgang desinfiziert. Der Raum wird gründlich gelüftet.
  6. Vom Klienten ist ein Schriftstück zu unterschreiben mit seinen persönlichen Angaben, in dem er bestätigt, dass ihm nicht bekannt ist, dass er Corona-positiv ist.

Außerdem erklären die Eltern/ Sorgeberechtigten darin, dass sie die Risiken eines Besuches sowie die Regeln der Ausgangsbeschränkungen kennen.

  1. Begleiteter Umgang ist auszuschließen, wenn aufgrund einer Anordnung der Gesundheitsbehörden die Beteiligten in häuslicher Quarantäne sind.
  2. Im Verein für Fraueninteressen und in seinen Einrichtungen, gelten die 3G Regeln (genesen, geimpft, getestet). Entsprechende Zertifikate müssen vorgelegt werden

Hygienekonzept Begleiteter Umgang

Klienten dürfen nur symptomfrei und nach vorheriger (telefonischer) Absprac...