Grund-Hygienekonzept durch den Verein für Fraueninteressen e.V.
Einrichtung Begleiteter Umgang
- Klienten dürfen nur symptomfrei und nach vorheriger (telefonischer) Absprache der Hygienebedingungen die Räume betreten.
- Klienten dürfen nur mit Maske kommen und tragen diese während des gesamten Umgangs oder Beratung, ebenso der/die Begleiter:in oder der/die Berater:in. Sollten Klienten keine Maske tragen, müssen diese abgelehnt werden.
(Hier sind die Regeln für das richtige Tragen von Masken zu beachten) - Es ist stets darauf zu achten, dass ein Abstand von 1,5 bis 2 m eingehalten wird.
- Beim Betreten der Einrichtung müssen die Hände desinfiziert werden. Am Eingang stehen Möglichkeiten der Handdesinfektion zur Verfügung.
- Die Gesprächstische und genutzten Materialien (z.B. Spielzeug) werden nach jeder Beratung / Umgang desinfiziert. Der Raum wird gründlich gelüftet.
- Vom Klienten ist ein Schriftstück zu unterschreiben mit seinen persönlichen Angaben, in dem er bestätigt, dass ihm nicht bekannt ist, dass er Corona-positiv ist.
Außerdem erklären die Eltern/ Sorgeberechtigten darin, dass sie die Risiken eines Besuches sowie die Regeln der Ausgangsbeschränkungen kennen.
- Begleiteter Umgang ist auszuschließen, wenn aufgrund einer Anordnung der Gesundheitsbehörden die Beteiligten in häuslicher Quarantäne sind.
- Im Verein für Fraueninteressen und in seinen Einrichtungen, gelten die 3G Regeln (genesen, geimpft, getestet). Entsprechende Zertifikate müssen vorgelegt werden